SOCIAL NEWS

Dezember 2011

Post aus Kalkutta! Es ist immer wieder schön und aufregend Post von unseren Patenkindern zu bekommen. Dieses mal gab es Bilder und Briefe. Manchmal mehr...

Juni 2010

Fareshta schreibt gerade ihre Jahresprüfung! Bis uns ihr letzter Brief erreicht hat, ist eines schon sicher: Fareshta hat ihre Prüfungen für mehr...

Juni 2010

David aus Peru ist 13 geworden. Alles Gute zum Geburtstag! Es wird schon lange wieder Zeit, dass unser Patenkind von uns die neuesten Bilder bekommt.Vor mehr...

Dezember 2011

Post von Tenzin! Es ist am Anfang so schwer für die Kinder zu schreiben und zu malen. Wir sind so fremd für die Kinder. Tenzin hat uns das erste mehr...

DEZEMBER 2011

Bundesverdienstkreuz für H.E.L.G.O.-Gründer! Für seine Hilfseinsätze in den Elendsvierteln von Kalkutta wurde gestern am 5.12.2011 mehr...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
§ 1 Geltungsbereich
Die Angebote und Leistungen und Lieferungen der knallrot. GmbH (nachfolgend: knallrot.) gegenüber dem 
Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für
alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit Annahme der Leistung und/oder Ware gelten diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Kollidierenden Geschäftsbedingungen des Auf-
traggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende oder diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen-
de Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Leistungen von knallrot.
Die Leistungen von knallrot. umfassen die Leistungen einer Werbeagentur, insbesondere die Beratung
in allen Fragen des Marketings, der Werbung, der Produktausstattung, der Verkaufsförderung und der Dauer-werbung sowie Planung, Entwicklung, Gestaltung und Durchführung der anfallenden Werbemaßnahmen
und im Sonderbereich Veranstaltung von Seminaren und Schulungen im Rahmen der Kundenbetreuung. Dies
umfasst ebenso die Mediaplanung und -buchung. Auf Anforderung des Kunden übernimmt knallrot.
Zudem die Produktion des notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials. Entsprechend der durch
den Kunden festgelegten Konzeption übernimmt knallrot. die weitere Entwicklung und Gestaltung
der Maßnahmen und Projekte.

§ 3 Aufgaben und Pflichten des Kunden
§ 3.1. Der Auftraggeber hat knallrot. mit allen Informationen zu versehen, die zur Durchführung der übernom-
menen Aufgaben erforderlich sind. Er versichert, dass er zur Verwertung aller von ihm übergebenen Unter-
lagen und Daten berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit der überlassenen Informationen und Daten haftet aus-
schließlich der Auftraggeber.
§ 3.2. Der Auftraggeber hat die ihm vorgelegte Konzeption sowie die jeweils vorgeschlagenen Projekte
und Maßnahmen ebenso wie die zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen zu prüfen und zu genehm-
igen.
§ 3.3. Soweit der Auftraggeber die Durchführung einzelner Projekte oder Maßnahmen storniert, die auf gen-
ehmigten Konzeptionen basieren, ist er verpflichtet, knallrot. von allen bereits eingegangenen Verbindlichkeit-
en freizustellen und knallrot. alle Verluste zu ersetzen, die sich aus solchen Projekten oder Maßnahmen auf-
grund des Abbruchs oder der Änderung ergeben. Der vom Auftraggeber zu ersetzende Schaden beträgt
pauschal 50% des im Kostenvoranschlag genehmigten und auf die stornierten Projekte oder Maßnahmen ent-
fallenden Betrages. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
 
§ 4 Vergütung
Die Vergütung von knallrot. richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistungen. knallrot. unterscheidet
hierbei folgende Kostengruppen:
§ 4.1. Eigenleistungen
Leistungen, die knallrot. im Rahmen der Beratung, Planung, Entwicklung und Durchführung mit ihren Mitar-
beitern erbringt,werden wie folgt berechnet:
§ 4.1.1. Für die Beratung, Planung und Bereitstellung der erforderlichen Dienstleistungskapazität erhält knall-
rot. ein monatliches Grundhonorar gemäß dem jeweils gültigen Kostenvoranschlag, das monatlich im Voraus
in Rechnung gestellt wird.
§ 4.1.2. Für die Durchführung von Projekten und Maßnahmen erhält knallrot. ein nach Personal- und
Zeitaufwand bemessenes Durchführungshonorar gemäß dem jeweils gültigen Kostenvoranschlag. Die Er-
mittlung des Personal- und Zeitaufwands erfolgt intern durch Kundenzeitbögen und Jobberichte.
§ 4.1.3. Gestaltungsarbeiten werden knallrot. bei Anfall und Durchführung gegen Nachweis honoriert.
§ 4.1.4. Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
§ 4.2. Fremdleistungen
Bei Kosten, die durch die Beauftragung Dritter entstehen, ist wie folgt zu unterscheiden:
§ 4.2.1. Kosten, die für Fremdleistungen im Zusammenhang mit Herstellungsarbeiten (Druck, Satz, Klischee) entstehen, werden unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der agenturüblichen Provision von 15 % für Leist-
ungen der Fachabteilungen (z. B. Produktion) sowie für die gesonderte Beauftragung zur Übernahme des Zahlungsdienstes weiterberechnet (Handlingkosten).
§ 4.2.2. Kosten für die mit Mediaeinschaltungen verbundenen Leistungen von knallrot. werden grundsätzlich
durch die Einschaltprovision abgegolten, die die Agentur von den Medien erhält. In den Fällen, in denen die Einschaltprovision nicht die entstehenden Kosten deckt, vereinbaren knallrot. und der Auftraggeber eine Son-
derhonorierung.
§ 4.2.3. Sonstige Fremdkosten, wie etwa Veranstaltungskosten bei Aktionen, Kosten für Außendienste, Versicherungen oder spezielle Rechtsberatung, werden unter Vorlage der Fremdrechnungen als Durchlauf-
kosten gegen Nachweis weiterberechnet. Übernimmt die Agentur nach gesonderter Beantragung dabei
auch den Zahlungsdienst inklusive Vorauszahlung, wird in der Regel eine Provision in Höhe von 15 % zur Ab-
geltung der Handlingkosten der kaufmännischen Mitarbeiter sowie für denKapitaldienst vereinbart.
§ 4.3. Auslagen
Auslagen, insbesondere technische Nebenkosten (z. B. für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Mo-
dellen, Fotos, Reproduktionen, Satz, Druck etc.), die knallrot. im Rahmen der Durchführung ihrer Leist-
ungen entstehen, werden gegen Nachweis abgerechnet. Hierzu gehören auch Kosten für notwendige Reisen.
 
§ 5 Zahlungsbedingungen
§ 5.1. Agenturleistungen von knallrot. werden nach Freigabe des Kostenvoranschlags zu 75% Akonto be-
rechnet.
§ 5.2. Fremdkosten und verbleibende Agenturleistungen werden nach Auftragsausführung in Rechnung ge-
stellt. Davon abweichende Regelungen werden individuell mit dem Kunden vereinbart.
§ 5.3. Für in sich abgeschlossene Teile des Auftrages ist knallrot. bei Bereitstellung berechtigt, für die erbra-
chten vertragsgemäßen Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.
§ 5.4. Aufträge an Dritte, mit Ausnahme der Mediaeinschaltungen, erteilt knallrot. im Namen und auf Rech-
nung des Kunden.
Die von Dritten gestellten Rechnungen werden von knallrot. auf Richtigkeit der ausgewiesenen Lieferung oder
Leistung geprüft und zur direkten Bezahlung an den Kunden weitergeleitet.
§ 5.5. Rechnungen für Mediaeinschaltungen werden von knallrot. dem Kunden im Voraus übermittelt, so dass
sie vom Kunden am Ende des Monats, welcher dem Monat vorausgeht, in dem die Einschaltungen erfolgen,
bezahlt werden können. Erfolgt die Bezahlung durch den Kunden innerhalb der vorgenannten Frist, erhält die-
ser die knallrot. von dem die Werbung durchführenden Unternehmen gewährten Skonti. Ausgenommen
sind Tageszeitungen, die innerhalb von 8 Arbeitstagen abrechnen.
§ 5.6. knallrot. übernimmt auf besonderen Auftrag des Kunden bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte den
Zahlungsdienst und leitet die Kosten später in Sammelrechnungen an den Kunden weiter.
§ 5.7. Auf Wunsch des Kunden erstellt knallrot. für einzelne Projekte oder Maßnahmen für den überschaubar-
en Zeitaufwand einen Kostenvoranschlag.
 
§ 6 Erwerb von Rechten
§ 6.1. Sämtliche Leistungen von knallrot. sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber-
rechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erfor-
derliche Gestaltungs- und Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
§ 6.2. knallrot. überträgt dem Kunden an den erbrachten Agenturleistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltung-
en das einfache Nutzungsrecht für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungs-
zweck im vereinbarten Umfang, jedoch nicht über die in § 15 UrhG aufgezählten bekannten Nutzungsarten
hinaus. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Vertrags-
schluss erkennbar gemachte Zweck. Diese Übertragung ist zeitlich und örtlich unbeschränkt. Ausgeschlos-
sen von dieser Übertragung sind Rechte von knallrot. an eigenen Planungsverfahren, Softwareprogrammen
und Mediaeinkaufsmethoden, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen.
§ 6.3. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von knallrot.. Über den
Umfang der Nutzung steht knallrot. ein Auskunftsanspruch zu.
§ 6.4. Ohne Zustimmung von knallrot. dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im
Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werkes – ist
unzulässig.
§ 6.5. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
§ 6.6. Falls nichts anderes vereinbart, sind Originale nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben.
Wir sind nicht verpflichtet Daten, Rohdaten, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an
den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies
gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Haben wir dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung geändert werden.
 
§ 7. Korrekturen und Produktion
§ 7.1. Vor Beginn der Produktion sind knallrot. Korrekturmuster oder -Bögen vorzulegen. Diese sind schriftlich
zu genehmigen. Findet eine Produktion ohne schriftliche Genehmigung statt, so haften wir nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit bis maximal zur Höhe des Materialwertes.
§ 7.2. Der Auftraggeber überlässt von allen produzierten Arbeiten bis zu zehn Belegexemplare. Diese dürfen
von uns für Zwecke der Eigenwerbung verwendet werden.
§ 7.3. Eine Produktions- und Drucküberwachung erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der
Produktionsüberwachung haben wir das Recht, Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben. Wir
haften bei Fehlern nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
§ 8 Haftung
§ 8.1. knallrot. wird die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthalt-
enen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Auftraggeber die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige
Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen und Ergänz-
ungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens knallrot.
§ 8.2. knallrot. haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungs-
fähigkeit der gelieferten
Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw.
§ 8.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt ins-
besondere für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts
und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
§ 8.5. knallrot. kann die rechtliche Zulässigkeit einer genehmigten Maßnahme vor ihrer Durchführung durch
einen Anwalt auf Kosten des Kunden überprüfen lassen. Widerspricht der Auftraggeber einer recht-
lichen Überprüfung durch einen Anwalt oder entscheidet er sich trotz festgestellter rechtlicher Bedenken für
die Durchführung einer Maßnahme, übernimmt er im Verhältnis zur Agentur die alleinige Haftung.
§ 8.6. knallrot. haftet dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Ver-
letzung von Leben, Körper oder Gesundheit in Rede steht. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind
sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Da-
nach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
 
§ 9 Wettbewerbsverbot
Dem Kunden ist es untersagt, mit von knallrot. beauftragten Dritten direkt im gleichen Projekt zusammen-
zuarbeiten.
 
§ 10. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
§ 10.1. Erfüllungsort für die Leistungen ist Frankfurt am Main.
§ 10.2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist. Falls der Versand ohne Verschulden seitens knallrot. unmöglich wird, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
 
§ 11 Sonstiges
§ 11.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Verträgen findet UN-
Kaufrecht (CISG) keine Anwendung, solange deutsches Recht anwendbar ist.
§ 11.3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Stand: März 2009

§ 8 Haftung
§ 8.1. knallrot. wird die von ihr entworfenen Vorlagen dem Kunden vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen
Angaben überprüfen kann. Gibt der Auftraggeber die Vorlagen frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der
sachlichen Angaben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens
knallrot.
§ 8.2. knallrot. haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten
Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, usw.
§ 8.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere für den Fall,
dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen.
§ 8.5. knallrot. kann die rechtliche Zulässigkeit einer genehmigten Maßnahme vor ihrer Durchführung durch einen Anwalt auf
Kosten des Kunden überprüfen lassen. Widerspricht der Auftraggeber einer rechtlichen Überprüfung durch einen Anwalt oder
entscheidet er sich trotz festgestellter rechtlicher Bedenken für die Durchführung einer Maßnahme, übernimmt er im Verhältnis
zur Agentur die alleinige Haftung.
§ 8.6. knallrot. haftet dem Kunden gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit nicht eine Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit in Rede steht. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
§ 9 Wettbewerbsverbot
Dem Kunden ist es untersagt, mit von knallrot. beauftragten Dritten direkt im gleichen Projekt zusammenzuarbeiten.
§ 10. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
§ 10.1. Erfüllungsort für die Leistungen ist Frankfurt am Main.
§ 10.2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben
worden ist. Falls der Versand ohne Verschulden seitens knallrot. unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
§ 11 Sonstiges
§ 11.1. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei grenzüberschreitenden Verträgen findet UN-Kaufrecht (CISG)
keine Anwendung, solange deutsches Recht anwendbar ist.
§ 11.3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.
Stand: März 2009

 
 

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